Inhalt

Text gilt ab: 01.04.1979

2.5 

Der Dienststellenleiter hat der Amtskasse der Bayerischen Staatstheater die Namen und Dienstbezeichnungen der Bestandsbuchhalter und ihrer Stellvertreter mitzuteilen. Die Amtskasse ist ferner von allen eintretenden Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen.