RegkuFöR
Text gilt ab: 30.09.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2028

2244-F

Richtlinie zur Förderung von Investitionen, Veranstaltungen und Projekten im Bereich Regionalkultur
(Regionalkultur-Förderrichtlinie – RegkuFöR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 29. August 2022, Az. 54-L 1892-28/25

(BayMBl. Nr. 516)

Zitiervorschlag: Regionalkultur-Förderrichtlinie (RegkuFöR) vom 29. August 2022 (BayMBl. Nr. 516), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. September 2025 (BayMBl. Nr. 394) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie in Verbindung mit den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere VV zu Art. 44 BayHO, sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) Zuwendungen für Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele sowie für innovative Veranstaltungen und Projekte im Bereich der Heimatpflege. 2Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.