Inhalt

Text gilt ab: 10.09.2019

1. Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung

1.1 

1Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schüler 1,50 Euro pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. 2Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

1.2 

1Der Besuch im Museum des Hauses der Bayerischen Geschichte oder der Bavariathek muss vorher angemeldet werden. 2Nähere Informationen dazu sind auf den Internetseiten des Museums und der Bavariathek abrufbar (www.museum.bayern oder www.bavariathek.bayern).

1.3 

1Bei Mehrtagesfahrten, z.B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten, wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zum Museum oder der Bavariathek berücksichtigt. 2Ausnahmen sind möglich bei Mehrtagesfahrten, deren Schwerpunkt der Besuch des Museums oder der Bavariathek bildet.