Text gilt ab: 14.08.1987
2242-WK
Verleihung einer Denkmalschutzmedaille
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst1
vom 18. Mai 1987, Az.: IV/2b-K 4521-7/18 194
- 1.
- Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht Personen oder Vereinigungen, die sich besondere Verdienste um den Denkmalschutz erworben haben, eine Medaille, die die Bezeichnung „Denkmalschutzmedaille “ erhält.
- 2.
- Die Medaille wird in einer Stufe verliehen und grundsätzlich im Jahr bis zu 40mal vergeben. Sie ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und auch nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
- 3.
- Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt wird.
- 4.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 21. Juli 1977 Nr. IV/2-7/99 817 (KMBl I S. 486) wird aufgehoben.
Professor Wolfgang Wild
Staatsminister
1 [Amtl. Anm.:] jetzt: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst