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Text gilt ab: 01.01.2009

2.3 

Die Bayerische Staatsbibliothek stellt fest, ob die Bibliotheken der staatlichen Universitäten und der Katholischen Universität Eichstätt nach ihren besonderen Aufgaben Exemplare benötigen; sie fordert die erforderliche Zahl von Exemplaren bei dem Herausgeber an.