Text gilt ab: 01.01.2009
2.7
Von der Abgabe sind ausgeschlossen:
2.7.1
Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind,
2.7.2
Informationsmaterialien geringen Umfangs und von zeitlich begrenzter Geltungsdauer.