Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2009

2.7 

Von der Abgabe sind ausgeschlossen:

2.7.1 

Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind,

2.7.2 

Informationsmaterialien geringen Umfangs und von zeitlich begrenzter Geltungsdauer.