Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2009

2.4 

1Die Abgabe elektronischer amtlicher Veröffentlichungen erfolgt in dieser Form entsprechend den Standards der Deutschen Nationalbibliothek. 2Sie kann auch in einem unentgeltlichen Zugriff auf Speichermedien erfolgen. 3Mit der Abgabe in elektronischer Form räumt die abgebende Stelle der sammelnden Bibliothek das Recht ein, die Daten zu speichern, zu vervielfältigen und zu verändern, soweit dies zur dauerhaften Archivierung notwendig ist. 4Ebenso wird das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung eingeräumt, sofern der Herausgeber dies nicht ausdrücklich einschränkt oder untersagt.