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LVO
Text gilt ab: 01.01.2004

4.   Leihverkehrsregionen

Die Bundesrepublik Deutschland ist in Leihverkehrsregionen eingeteilt. Für die Organisation des Leihverkehrs in den Regionen und die Beachtung der Bestimmungen dieser Leihverkehrsordnung durch die Teilnehmerbibliotheken sind die regionalen Leihverkehrszentralen zuständig (Anlage 2).