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Text gilt ab: 01.01.2002
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7.2 

Dem Zuwendungsantrag nach Muster 1 a sind folgende Unterlagen beizufügen:
— Pläne, die Art und Umfang des Bauvorhabens prüfbar nachweisen (zweifach) mit Lageplan;
— Einrichtungspläne;
— Raumprogramm in Form der Quadratmeterberechnung der einzelnen Nutzflächen (Hauptnutzfläche - HNF -, Nebennutzfläche - NNF -, Verkehrsfläche - VF -);
— Kostenermittlung nach Anlage 4 a zu Art. 44 BayHO;
— Finanzierungsplan (ungeachtet Muster l a) vor allem hinsichtlich der Höhe von Drittmitteln und weiteren Zuwendungen.
8.
Antragsbearbeitung und BewilligungDie Bayerische Staatsbibliothek entscheidet über die Gewährung von Zuwendungen durch schriftlichen Zuwendungsbescheid nach Maßgabe dieser Richtlinien sowie Art. 44 Abs. 1 BayHO und den Verwaltungsvorschriften hierzu.Weitere Auflagen müssen verbindlich in den Bescheid aufgenommen werden.Bei Anwendung der Kostenpauschale entfällt eine Prüfung der Planung und Konstruktion im Einzelnen, ebenso eine Überwachung der Bauausführung (Nr. 1.4 BayZBau).
III.
Schlussbestimmungen
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für Büchereibauten vom 19. März 1985 (KMBl I S. 56) außer Kraft.
I. A. Dr. Zimmermann
Ministerialdirigent