Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

7.1 

Für den Zuwendungsantrag findet das Formblatt nach Muster l a und Art. 44 BayHO Verwendung.
Anträge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen nach Nr. 7.2 bei der Bayerischen Staatsbibliothek – Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen – oder, wenn es sich um Mitgliedseinrichtungen des Bayerischen Verbandes evangelischer Büchereien beziehungsweise des Sankt Michaelsbundes handelt, bei der jeweiligen Zentralstelle des kirchlichen Fachverbandes spätestens bis zum 30. April des laufenden Jahres einzureichen.
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens prüft die Bayerische Staatsbibliothek beziehungsweise die Zentralstelle des zuständigen kirchlichen Verbandes die eingereichten Anträge auf Vollständigkeit und legt sie zusammen mit einer gutachtlichen Stellungnahme, die auf die Berücksichtigung fachlicher Normen und Ziele bei der Planung der Maßnahme einzugehen hat, bis zum 1. Juli des laufenden Jahres der Bayerischen Staatsbibliothek vor.