Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

6.3 

Die Förderung für kommunale Büchereibauten, die im Zusammenhang mit den Schulen errichtet werden, deren Sachaufwandsträger Kommunen sind, richtet sich nach den Richtlinien über die Zuwendungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich. Die Höhe der Zuwendungen bemisst sich nach Nr. 5.3.
II.
Verfahren
7.
Antragstellung