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Text gilt ab: 19.09.2001
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Grundsätze der Honorierung von Referententätigkeiten in der Lehrerfortbildung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 19. September 2001, Az. III/7-P 4004/2 - 6/ 35 949

(KWMBl. I S. 400)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Grundsätze der Honorierung von Referententätigkeiten in der Lehrerfortbildung vom 19. September 2001 (KWMBl. I S. 400)

Die Honorierung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung von Referenten in der Lehrerfortbildung. Als Leiter von Lehrgängen oder externe Referenten leisten sie an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) oder auf den dezentralen Ebenen der Lehrerfortbildung einen wesentlichen Beitrag zur Aktualität und Qualität der Lehrerfortbildung in Bayern. Von den Schulen über die Schulaufsicht und Schulberatung bis zum Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB) decken sie die gesamte Spannweite des Ressorts ab.
In Übereinstimmung mit Nr. 8 und 9.1 Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zum Nebentätigkeitsrecht (VV-NTR) – FMBek vom 25.07.1989 Az.: 21- P 1010 - 12/191 - 25325 - werden folgende Grundsätze für die Honorierung von Beamten in der Lehrerfortbildung festgelegt: