Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025

2236.9.1-K

Refinanzierung des Schulversuchs „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Mai 2020, Az. VI.7-BH9001.7/96/10

(BayMBl. Nr. 282)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Refinanzierung des Schulversuchs „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 282)

1Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. November 2019 (BayMBl. Nr. 496; im Folgenden: Schulversuchsbekanntmachung) gestaltet den Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ im Rahmen des geltenden Schul- und Schulfinanzierungsrechts strukturell, inhaltlich und mit Blick auf die Prüfungsanforderungen für das neue Berufsbild aus. 2Wie in Nr. 13 Schulversuchsbekanntmachung angekündigt, erfolgt die staatliche Refinanzierung der am Schulversuch teilnehmenden Fachschulen auf der Grundlage separater Förderrichtlinien. 3Die vorliegende Bekanntmachung enthält diese Förderrichtlinien.
4Zuwendungen nach diesen Richtlinien werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt). 5Soweit in dieser Bekanntmachung nichts Abweichendes geregelt ist, sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu Zuwendungen anwendbar (Art. 44 BayHO und VV hierzu).