Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2025

1. Zweck der Förderung

1Mit dem Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ wird überprüft, inwieweit eine neue Fachschul-Fachrichtung mit eigenem Berufsabschluss zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften im sozialpädagogischen Arbeitsfeld beitragen kann. 2Das Staatsministerium wird die Ergebnisse des Schulversuchs rechtzeitig zum Ende des Schulversuchs mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 evaluieren. 3Zugleich wird die Erforderlichkeit bzw. Auskömmlichkeit der staatlichen Refinanzierung einer neuen Fachschul-Fachrichtung für diesen Ausbildungsberuf zu bewerten sein.