Text gilt ab: 21.09.2022
3. Anzuwendende Bestimmungen
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
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- das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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- Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
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- die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung)
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- die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO)
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- das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
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- das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG).