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Text gilt ab: 01.08.2018

6.   Übergangsregelung

1Für die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die sich im Schuljahr 2018/19 im Hauptkurs des Ausbildungsabschnitts 12/2 befinden, sind die Regelungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Mai 2012 (KWMBl. I S. 232, ber. S. 367), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. April 2014 (KWMBl. S. 69) geändert worden ist, in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung weiter anzuwenden. 2Dies gilt nicht für Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer, die den Hauptkurs des Ausbildungsabschnitts 12/2 im Schuljahr 2019/20 gemäß Nr. 2.7 oder die Fachabiturprüfung in entsprechender Anwendung von § 37 Abs. 1 Satz 1 FOBOSO wiederholen.