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Text gilt ab: 01.02.2019
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Seminar an der Fachoberschule und Berufsoberschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. Dezember 2018, Az. VI.7-BS9610-6-7a.75 192

(BayMBl. 2019 Nr. 5)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Seminar an der Fachoberschule und Berufsoberschule vom 18. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 5)

1Die Schülerinnen und Schüler belegen nach der Fachabiturprüfung in Jahrgangsstufe 12 sowie in Jahrgangsstufe 13 ein wissenschaftspropädeutisches Seminar, in dem das wissenschaftsorientierte Arbeiten, die Studien- und Berufsorientierung sowie ausgehend von fachlichen Kompetenzen die Reflexions-, Medien-, Urteils-, Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. 2Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus legt nach § 17 der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) hierzu Folgendes fest:
3Das Seminarangebot orientiert sich an den Zielen der Schulart, am Schulprofil, an den personellen Kapazitäten der Schule und ggf. an der Verfügbarkeit externer Partner. 4Ein Anspruch auf Einrichtung von Seminaren mit bestimmten Fachbezügen oder auf Teilnahme an bestimmten Seminaren besteht nicht.
5Die Ziele, die in den Seminaren erreicht werden sollen, sind Gegenstand der kontinuierlichen Arbeit im Seminar im Gesamtumfang von zwei Jahreswochenstunden (vgl. Anlage 1 Fußnote 5 FOBOSO). 6Exkursionen und Verblockungen der Stunden sind zulässig.