Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2019

5.  Sonstiges

5.1  Pflichtveranstaltungen

1Die Seminare sind Pflichtveranstaltungen der Schule. 2Die Schülerinnen und Schüler genießen bei der Teilnahme an diesen schulischen Pflichtveranstaltungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. 3Maßgeblich für die Ausdehnung dieses Schutzes auf Tätigkeiten außerhalb des engeren Schulbereichs ist, dass die Schule weiter gestaltenden organisatorischen Einfluss auf die externe Durchführung des Seminars hat. 4Dies hat die Schule bei der Kooperation mit außerschulischen Projektpartnern sicherzustellen. 5Ein gestaltender organisatorischer Einfluss gilt auch als gegeben, wenn einzelne Schülerinnen und Schüler in Absprache mit der Lehrkraft Interviews oder Recherchen außerhalb der Schule durchführen.

5.2  Anordnungen, Unentgeltlichkeit und Verschwiegenheit

Die Schule hat die Schülerinnen und Schüler darüber zu belehren, dass sie während der Teilnahme an Seminarveranstaltungen bei externen Projektpartnern auch den Anordnungen des dortigen zuständigen Personals Folge zu leisten haben, dass sie einer dort bestehenden Hausordnung unterliegen, dass sie für ihre Tätigkeit im Rahmen der Seminare kein Entgelt fordern oder entgegennehmen dürfen und dass sie zum Stillschweigen über alle Angelegenheiten verpflichtet sind, die ihnen im Rahmen der Seminare in außerschulischen Einrichtungen zur Kenntnis gelangen, soweit sie der Geheimhaltung unterliegen.

5.3  Fahrten

Für Fahrten im Rahmen der Seminare findet die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten“ vom 9. Juli 2010 (KWMBl. S. 204) Anwendung.