Text gilt ab: 01.02.2019

4.  Zeugnisse

1Das Zeugnis enthält das Gesamtergebnis des Seminars (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 6 Nr. 3 FOBOSO). 2Das Thema der Seminararbeit ist zumindest in Kurzform auszuweisen (vgl. § 26 Abs. 1 Satz 7 FOBOSO). 3Bei der Abiturprüfung geht in das Abschlussergebnis die verdoppelte Punktzahl des Seminars ein (vgl. § 35 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 FOBOSO).