Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2019

3.  Bewertung und Korrektur der Seminarleistungen

3.1  Bewertung

1Die individuellen Leistungen im Seminar, die Seminararbeit und die Präsentation der Seminararbeit mit Diskussion werden jeweils gesondert mit einem ganzzahligen Punktwert (0-15 Punkte) bewertet. 2In die Bewertung der individuellen Leistung im Seminar fließen dabei die Teilleistungen aus der Seminarphase (1.3.2) und ggf. aus der Blockphase (1.3.1) ein. 3Aus dem Durchschnitt der drei Bewertungen wird ein Gesamtergebnis für das Seminar ermittelt; dabei zählen die Seminararbeit zweifach, die übrigen Teile jeweils einfach. 4Die allgemeinen Rundungsregeln nach § 19 Abs. 6 FOBOSO sind zu beachten. 5Soweit eine der oben genannten Leistungen mit 0 Punkten bewertet wird, ist das Seminar nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet. 6Dem Punktwert wird gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 FOBOSO eine Note zugeordnet (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 5 FOBOSO). 7Wird ohne ausreichende Entschuldigung die Seminararbeit nicht termingerecht abgegeben, werden nach § 19 Abs. 4 FOBOSO 0 Punkte erteilt. 8Eine Teilnahme an der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung ist ausgeschlossen, wenn das Seminar insgesamt mit 0 Punkten bewertet wurde (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FOBOSO).

3.2  Korrektur

1Auf den Seminararbeiten oder auf zusätzlichen Bewertungsbögen (siehe ISB-Handreichung zum Seminar) müssen Erläuterungen und Schlussbemerkungen angebracht werden (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 2 FOBOSO). 2Seminararbeiten sollen spätestens bis vier Wochen vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung zurückgegeben und mit den Schülerinnen und Schülern besprochen werden (vgl. § 14 Abs. 4 FOBOSO).