Inhalt

Text gilt ab: 01.02.2019

1.  Inhalt und Organisation des Seminars

1.1  Information

Zeitnah zur Anmeldung in die Jahrgangsstufe 13 ist eine erste Informationsveranstaltung durchzuführen, in der die Schülerinnen und Schüler über Ziele, Organisation, wichtige Termine, allgemein geltende Regeln sowie über die Grundsätze der Bewertung des Seminars informiert werden.

1.2  Fächer

1Seminare können mit einem thematischen Bezug zu allen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 FOBOSO einbringungsfähigen Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die an der Schule geführt werden, ggf. auch fächerübergreifend angeboten werden; möglich ist z.B. auch, Themen aus einem nicht einbringungsfähigen Wahlpflichtfach fächerübergreifend mit Themen aus einem Pflicht- oder Wahlpflichtfach zu behandeln (z.B. Deutsch in Verbindung mit dem Fach „Szenisches Gestalten“). 2Eine Seminargruppe wird grundsätzlich von einer Lehrkraft betreut; die Betreuung kann auch durch ein Lehrertandem erfolgen, insbesondere bei fächerübergreifenden Themenstellungen. 3Die Seminararbeit kann nach Maßgabe der Ausschreibung und Zustimmung der Seminarfachlehrkraft auch in Englisch oder in einer anderen modernen Fremdsprache verfasst werden. 4Bei fremdsprachlich orientierten Arbeiten soll dies geschehen. 5Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in diesem Fall in der Regel in der betreffenden Fremdsprache bereits über das Niveau B1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen verfügen.

1.3  Seminaraufbau

Das Seminar gliedert sich in eine wissenschaftspropädeutische Arbeitsphase, die in der Blockphase (1.3.1) durchgeführt wird, und einen themenbezogenen Seminarteil, der in der Blockphase beginnt und in der Seminarphase (1.3.2) fortgesetzt wird.

1.3.1  Blockphase

1Vor Beginn der Blockphase in der Jahrgangsstufe 12 stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern die angebotenen Rahmenthemen für die einzelnen Seminare vor und erläutert die Kriterien der Leistungsbewertung und die Erwartungen an die individuellen Leistungen im Seminar, an die Seminararbeit und an die Präsentation mit Diskussion. 2Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den von der Schule angebotenen Rahmenthemen ein Seminar aus. 3Die Blockphase findet am Ende der Jahrgangsstufe 12 nach der Fachabiturprüfung statt (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 FOBOSO). 4Sie umfasst mindestens 60 betreute Zeitstunden. 5In übergreifenden Veranstaltungen und insbesondere in den Seminargruppen anhand des jeweiligen Rahmenthemas werden grundlegende wissenschaftspropädeutische Arbeitstechniken sowie fachspezifische Methoden erlernt und die Einzelthemen für die Seminararbeiten der Schülerinnen und Schüler entwickelt. 6Die Themenstellungen der Rahmenthemen sollen über ein engeres Fachgebiet hinausreichen und so interdisziplinäres Denken und Allgemeinbildung fördern. 7Durch das gemeinsame Arbeiten an einem Rahmenthema sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, komplexere Themengebiete zu strukturieren, sich dabei abzustimmen und die einzelnen Beiträge der Mitglieder der Seminargruppe zusammenzuführen. 8Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat eine aus der Beschäftigung mit dem Rahmenthema hervorgehende individuelle Seminararbeit zu fertigen. 9Das Thema der Seminararbeit soll in der Regel spätestens bis zum Ende der Blockphase der Jahrgangsstufe 12 in Absprache mit der Seminarlehrkraft festgelegt werden.

1.3.2  Seminarphase

1In der themenbezogenen Seminarphase wenden die Schülerinnen und Schüler die erlernten wissenschaftlichen Arbeitstechniken und Methoden an und verfassen ihre Seminararbeit eigenständig. 2Der Arbeitsfortschritt wird durch mindestens eine Zwischenpräsentation oder durch ein Exposé dokumentiert. 3Dabei sollen nicht nur die Inhalte selbst, sondern auch die Vorgehensweise bei der Informationsbeschaffung, Auswertung, Schwerpunktsetzung und Strukturierung thematisiert werden. 4Die Wochenstundenzahl im Seminar beträgt in der Jahrgangsstufe 13 gemäß Stundentafel zwei Wochenstunden bis zum Abschluss der Präsentationen (vgl. Nr. 1.1 und 1.2 der Anlage 1 FOBOSO). 5Eine Blockung ist (beispielsweise im Rahmen von Exkursionen) möglich. 6Die Seminarlehrkräfte begleiten den Fortschritt der Arbeit und achten darauf, dass die Arbeit selbstständig verfasst wird. 7Teilleistungen wie die Vorlage einer Gliederung, die Abgabe einer Textseite der Arbeit oder ein Auszug des Quellen- und Literaturverzeichnisses können als Meilensteine hierbei hilfreich sein. 8Die Einzelleistungen sowie die angebotenen Hilfestellungen können dabei in einem Portfolio gesammelt werden.

1.3.3  Seminararbeit und Präsentation

1Abgabetermin für die Seminararbeit ist der Dienstag der zweiten Unterrichtswoche im neuen Kalenderjahr. 2Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat die Ergebnisse ihrer bzw. seiner Seminararbeit nach Abgabe zu präsentieren und Fragen dazu zu beantworten, die sich in der Diskussion im Anschluss an die Präsentation ergeben (vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 FOBOSO).

1.4  Sonderfälle

1.4.1  Quereinsteiger

Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 5 Abs. 4 oder § 6 Abs. 4 FOBOSO in die Fachoberschule oder in die Berufsoberschule aufgenommen werden, wählen ein Seminar und das Thema der Seminararbeit im Einvernehmen mit der zuständigen Lehrkraft zu Beginn der Jahrgangsstufe 13, sofern sie nicht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FOBOSO an der Seminarphase der Jahrgangsstufe 12 teilnehmen.

1.4.2  Schulwechsel

Bei einem Schulwechsel stimmen sich abgebende und aufnehmende Schule bezüglich des Seminars und insbesondere bezüglich der Blockphase ab (vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 FOBOSO); für die Korrektur und Bewertung der Seminararbeit und des Seminars ist grundsätzlich die aufnehmende Schule zuständig.

1.4.3  Wiederholer

Wer bereits ein Seminar durchlaufen und in allen drei Teilbewertungen jeweils mindestens 4 Punkte erreicht hat, kann im Wiederholungsjahr auf ein erneutes Seminar ersatzlos verzichten; wer zweimal ein Seminar durchlaufen hat, kann wählen, welches Gesamtergebnis in das Abiturzeugnis eingehen soll (vgl. § 17 Abs. 3 FOBOSO).