Inhalt

IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

4. Probezeit

1Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen einer Probezeit, welche am 15. Dezember endet. 2Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.