IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026
2.
Soweit im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden:
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- das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG),
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- das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG),
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- das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG),
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- die Bayerische Schulordnung (BaySchO),
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- die Wirtschaftsschulordnung (WSO).