Inhalt

IVK-WS
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2026

1. Zielsetzung

1Für Jugendliche, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, sollen im Rahmen von Integrations-Vorklassen (IVK-WS) die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt werden. 2Die Förderung der Sprachkompetenz ist Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern.
3Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist es, geeigneten und interessierten Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, bei entsprechendem Leistungspotential und schulischer Entwicklung in die reguläre Eingangsklasse der zweistufigen Wirtschaftsschule einzutreten.