Text gilt ab: 01.08.2025
                        
                        
                            Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
                        
                        8. Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
Der Oberste Rechnungshof hat in den Verfahren zu Pflege-, Gesundheits- und Meisterbonus, Bonus für gleichgestellte Abschlüsse, Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache sowie zur Billigkeitsleistung nach Nr. 3 bei allen beteiligten staatlichen Stellen und juristischen Personen des privaten Rechts ein umfassendes Prüfungsrecht.