Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

Inhaltsübersicht

1.
Pflegebonus
1.1
Zweck
1.2
Begünstigte
1.3
Klassenzuschuss
1.3.1
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflege
1.3.2
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe
1.3.3
Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflege
1.3.4
Staatlich anerkannte Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe
1.3.5
Staatlich anerkannte Fachakademien für Heilpädagogik
1.3.6
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Kinderpflege
1.3.7
Staatlich anerkannte Fachakademien für Sozialpädagogik
1.3.8
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Sozialpflege
1.3.9
Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege; staatlich genehmigte Fachakademien für Heilpädagogik bzw. Sozialpädagogik; staatlich genehmigte Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe
1.3.10
Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen
1.3.11
Umfang des Schulgeldverzichts
1.4
Schulbezogener Sockelbetrag für Berufsfachschulen für Altenpflege oder Altenpflegehilfe
1.5
Verfahren
1.5.1
Zuständigkeit
1.5.2
Abrechnungsverfahren
1.5.3
Prüfungsrecht der Regierungen
2.
Gesundheitsbonus
2.1
Zweck
2.2
Begünstigte
2.3
Klassenzuschuss
2.3.1
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Diätassistenten
2.3.2
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Ergotherapie
2.3.3
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Logopädie
2.3.4
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Massage
2.3.5
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Orthoptik
2.3.6
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für pharmazeutisch-technische Assistenten
2.3.7
Staatlich anerkannte Berufsfachschulen für Physiotherapie
2.3.8
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Podologie
2.3.9
Staatlich genehmigte Berufsfachschulen für Diätassistenten, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Orthoptik, pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapie, Podologie bzw. technische Assistenten in der Medizin
2.3.10
Ausschluss des Gesundheitsbonus für Berufsfachschulen, die notwendigerweise mit einem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten sind und deren Träger bzw. Mitträger das jeweilige Krankenhaus ist (§ 2 Nr. 1a KHG)
2.3.11
Zuständige Behörde
2.3.12
Schulorganisatorische Notwendigkeit kleiner Klassen, Umfang des Schulgeldverzichts und Verfahren
3.
Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus)
3.1
Zweck
3.2
Begünstigte; Höhe des Bonus
3.3
Zuständigkeit; Verfahren
4.
Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
4.1
Zweck
4.2
Begünstigte; Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache
4.3
Zuständigkeit; Verfahren
5.
Meisterpreis
5.1
Zweck
5.2
Voraussetzungen
5.3
Zuständigkeit; Verfahren
6.
Prämie für Pflegepädagogik
6.1
Zweck
6.2
Begünstigte; Höhe der Prämie
6.3
Zuständigkeit; Verfahren
7.
Freiwilligkeit
8.
Prüfungsrecht des Obersten Rechnungshofs
9.
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlage zu Nr. 5.2 – Meisterpreis
Fachschulen und Fachakademien, an denen ein Meisterpreis vergeben wird