Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2016

1. Ziele und Inhalte

1Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BFSO ist es das Ziel der fachpraktischen Ausbildung außerhalb der Berufsfachschule („Fachpraxis Ernährung und Versorgung“), die in der schulischen Ausbildung erworbenen Kenntnisse auf die Praxis zu übertragen sowie die erlernten Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis zu erproben und zu üben. 2Dabei sollen insbesondere die Ziele und Inhalte berücksichtigt werden, die in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht aufgeführt sind. 3Diese ist den Praxisanleiterinnen/Praxisanleitern auszuhändigen.