Inhalt

Text gilt ab: 25.05.2022

2. Durchführung der Kollegtage

2.1 Kolleggruppen

2.1.1

Kolleggruppen sind grundsätzlich für die verschiedenen Ausbildungsrichtungen einzurichten; es können aber auch Teilnehmer aus verschiedenen Ausbildungsrichtungen in einer Kolleggruppe zusammengefasst werden. Eine Kolleggruppe soll bei Beginn des Lehrgangs in der Regel 25 Teilnehmer zählen. Wird eine eigene Kolleggruppe für Wahlunterricht gebildet, müssen dieser mindestens 12 Teilnehmer angehören.

2.1.2

Jede Kolleggruppe wählt zu Beginn des dritten Kollegtags einen Gruppensprecher und einen Stellvertreter. Bei mehreren Kolleggruppen wählen die Gruppensprecher einen Kollegsprecher und einen Stellvertreter. Die Gruppensprecher vermitteln Anregungen und Wünsche an den Kolleggruppenleiter.

2.2 Leiter1 und Lehrkräfte der Kolleggruppen

2.2.1

Die Regierung bestellt einen Leiter für höchstens fünf Kolleggruppen. Die Kolleggruppenleiter sollen nach Möglichkeit hauptamtliche oder hauptberufliche Lehrkräfte sein und Erfahrung in der Durchführung der Kollegtage besitzen.

2.2.2 Aufgaben der Kolleggruppenleiter

Die Kolleggruppenleiter legen die Kollegtage fest und treffen die organisatorischen Voraussetzungen für ihre Durchführung. Die Kolleggruppenleiter sind darüber hinaus zuständig für

2.2.2.1

den Einsatz der Lehrkräfte und die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts,

2.2.2.2

die Erledigung der Verwaltungsaufgaben,

2.2.2.3

die Erstellung und Durchführung der Feststellungsprüfungen, die Korrektur und Bewertung der Prüfungsarbeiten,

2.2.2.4

die Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen,

2.2.2.5

die Überprüfung und Weiterleitung der Abrechnungen über die gehaltenen Unterrichtsstunden, über die erstellten Aufgaben für die Feststellungsprüfungen, über die durchgeführten Korrekturen sowie die Erstellung und Weiterleitung der sonstigen Kostenabrechnungen,

2.2.2.6

die Aufnahme und Überweisung von Teilnehmern,

2.2.2.7

die Führung der Personalbogen und Teilnehmerverzeichnisse.

2.2.3 Aufgaben der Lehrkräfte

Die Lehrkräfte leiten die Teilnehmer an den Kollegtagen anhand des Arbeitsmaterials und der schriftlichen Arbeiten an; die häuslichen Übungsarbeiten sind zu besprechen und auszuwerten. Ferner wirken die Lehrkräfte an den Prüfungen mit.
Die Lehrkräfte, die die Kollegtage abhalten, sollen in der Regel an Schulen beschäftigt sein.

2.3 Unterrichtsräume

Die Kollegtage und die Prüfungen sind nach Möglichkeit in öffentlichen Schulgebäuden abzuhalten. Die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit den Schulaufwandsträgern werden von den Kolleggruppenleitern getroffen.

2.4 Festsetzung der Kollegtage

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmt die Anzahl der Kollegtage, die Gesamtstundenzahl für jedes Fach und den Stundenumfang für etwaige Sonderkollegtage.

2.5 Teilnehmer

2.5.1

Die Teilnehmer haben die Lerninhalte anhand der multimedialen Angebote und des schriftlichen Begleitmaterials gründlich durchzuarbeiten. Die häuslichen Übungsarbeiten sind regelmäßig zu erstellen und termingerecht den Lehrkräften zu übergeben.

2.5.2

Die Teilnehmer haben den Anordnungen der Kolleggruppenleiter und der Lehrkräfte Folge zu leisten. Die Hausordnungen sind zu beachten.

2.5.3

Körperbehinderte Personen können vom Kolleggruppenleiter aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses vom Besuch der Kollegtage befreit werden. In anderen Fällen können die Kolleggruppenleiter Teilnehmer vorübergehend vom Besuch der Kollegtage befreien. Eine Befreiung von Leistungsnachweisen (Feststellungs- und Abschlussprüfung) ist nicht zulässig.

2.6 Gastweise Teilnahme

Personen, die die Fachhochschulreife nicht erwerben wollen, kann in höchstens zwei Fächern die Teilnahme am Telekolleg und die Teilnahme an den Feststellungsprüfungen gestattet werden. Über die erzielten Leistungen werden Bescheinigungen ausgestellt.

2.7 Lernmittel

Das Begleitmaterial kann von den Teilnehmern auf ihre Kosten über die TR-Verlagsunion bezogen werden.

1 [Amtl. Anm.:] Im Weiteren wird für den Kolleggruppenleiter/die Kolleggruppenleiterin im Singular und im Plural die maskuline Form verwendet.