Inhalt

Text gilt ab: 25.05.2022

1. Allgemeines

1.1 Wesen und Aufgaben des Telekollegs

1.1.1 

Das Telekolleg ist eine gemeinsame Bildungseinrichtung des Freistaates Bayern und des Bayerischen Rundfunks, die mithilfe multimedialer Angebote, anhand von schriftlichem Begleitmaterial und in Verbindung mit der Beratung an den Kollegtagen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Sozialwesen zur Fachhochschulreife führt.

1.1.2 

Der Freistaat Bayern übernimmt die pädagogische Betreuung der Teilnehmer, indem er sie an den Kollegtagen unterrichten und beraten lässt. Ferner führt der Freistaat Bayern die Prüfungen nach Maßgabe der Prüfungsordnung für das Telekolleg durch.

1.2 Zweck der Kollegtage

1.2.1 

An den Kollegtagen werden die Teilnehmer zum selbständigen Lernen angeleitet. Die Teilnehmer haben Gelegenheit zur Aussprache mit den Lehrkräften über Fragen zu den multimedialen Lehrangeboten, den schriftlichen Arbeitsunterlagen und den Übungsaufgaben.

1.2.2 

Die Lerninhalte werden an den Kollegtagen in dem Rahmen behandelt, wie sie durch die Arbeitsunterlagen vorgegeben sind.