Inhalt

Text gilt ab: 14.02.2017

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Für die Prüfungsvorbereitung werden grundsätzlich die für die Gymnasien zugelassenen Unterrichtswerke empfohlen, die jeweils im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht werden.

4.1 

Für die Prüfungsvorbereitung werden grundsätzlich die für die Gymnasien zugelassenen Unterrichtswerke empfohlen, die jeweils im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht werden.

4.2 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2016 in Kraft und gilt für alle Prüflinge, die sich der Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfungsverordnung – BegPO) vom 12. August 1986 (GVBl. S. 265) zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juli 2015 (GVBl. S. 314) unterziehen.

4.3 

Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) vom 10. September 1986 (KWMBl. I 1986 S. 431, ber. S. 519) außer Kraft.

4.4 

Die Begabtenprüfung im Jahr 2017, 2018 und 2019 wird übergangsweise noch nach der Bekanntmachung über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)vom 10. September 1986 (KWMBl. I 1986 S. 431, ber. S. 519) abgelegt.