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Text gilt ab: 11.08.1994
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Vollzug der Schulordnung für die Schulen besonderer Art; hier: Zeugnisformulare

KWMBl. I 1994 S. 374


2235.2.2-K
Vollzug der Schulordnung für die Schulen besonderer Art;
hier: Zeugnisformulare
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. August 1994 Az.: III/9 - O 4208 - 8/118 421
1.
Für die nach der Schulordnung für die Schulen besonderer Art zu erteilenden Zeugnisse werden die in der Anlage beigefügten Muster herausgegeben.
2.
Für die Zeugnisse der abschlussbezogen unterrichteten Jahrgangsstufen sind die Muster der jeweiligen Schulart zu übernehmen.
3.
Fächer, die nicht zur Stundentafel der Klasse gehören, können im Zeugnisvordruck entfallen; Fächer, die zur Stundentafel der Klasse zählen, aber im Vordruck nicht aufgeführt sind, können aufgenommen werden.
Die vorgesehenen Leerzeilen für Bemerkungen beziehungsweise das pädagogische Gutachten können erweitert werden.
I. A.
Dr. Kaiser
Ministerialdirigent
KWMBl I 1994 S. 374