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2235.1.1.2-K

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. Mai 2018, Az. V.9-BS5422.0/8/1

(KWMBl. S. 197)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 17. Mai 2018 (KWMBl. S. 197), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. April 2023 (BayMBl. Nr. 235) geändert worden ist

Die nach der Gymnasialschulordnung (GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife einschließlich derjenigen für andere Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bescheinigung über die Besondere Prüfung sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.  

Beim Fach Religionslehre ist in Klammern anzugeben, in welchem Bekenntnis der Unterricht erteilt wurde.

2.  

Den Schulen ist freigestellt, im Zeugnisvordruck die Reihenfolge der Fremdsprachen zu ändern.

3.  

Fächer, die nicht zur Stundentafel der Schule gehören, müssen in den Zeugnisvordruck nicht aufgenommen werden. Umgekehrt müssen Fächer, die zur Stundentafel der Schule gehören, in den Vordrucken aber nicht aufgeführt sind, in das Zeugnis aufgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums wird statt des Faches Sozialkunde das Fach Politik und Gesellschaft aufgenommen.

4.  

In das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ist unter „Bemerkungen“ gegebenenfalls einzufügen: „Die Schülerin/ der Schüler hat an den Förder- und Begleitmodulen im Rahmen der Lernzeitverkürzung teilgenommen.“

5.  

Die Gesamtleistung im Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums in das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 aufzunehmen. Auf die Bildung einer Note im Zwischenzeugnis wird verzichtet.

6.  

Die Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – Niveaustufe A: elementare Sprachverwendung, Niveaustufen B: selbständige Sprachverwendung, Niveaustufe C: kompetente Sprachverwendung – sind erreicht, sofern die Note ausreichend oder in den beiden letzten Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte erreicht werden.
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt 5 Punkte bzw. die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): Chi Chinesisch, E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Jap Japanisch, NGr Neugriechisch, Pln Polnisch, Ru Russisch, Sp Spanisch, Ts Tschechisch, TR Türkisch.
Ein tiefgestelltes kleines „s“ bedeutet eine spät beginnende Fremdsprache, die auch als fortgeführte Fremdsprache erlernt werden kann; ein tiefgestelltes großes „S“ bedeutet, dass die Fremdsprache ausschließlich als spät beginnende Fremdsprache erworben werden kann. Ein tiefgestelltes kleines „p“ bedeutet eine Fremdsprache, die als Profilkurs gewählt wurde im Sinne der Nr. 3.1 der Anlage 4 zur GSO.
Für die Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe bzw. Ausbildungsabschnitt
E1
E2
F1
F2
F/It/Sp3
Ru3
Chi3
5
A1
--
A1
--
--
--
6
A1+
A1
A1+
A1
--
--
7
A2
A2
A2
A2
--
--
8
A2+
A2+
A2+
A2+
A2
A1+
A1
9
B1
B1
A2+/B1
A2+/B1
A2+
A2
A1+/A2
10
B1+
B1+
B1/B1+
B1/B1+
B1
A2+/B1
A2/A2+
11
B1+/B2
B1+/B2
B1+
B1+
B1+
B1
A2+
12/1, 12/2
gA
eA
B2
B2/C1
B2
B2/C1
B1+/B2
B2
B1+/B2
B2
B1+/B2
B2
B1/B1+
B1+/B2
A2+/B1
B1
13/1, 13/2
gA
eA
B2/C1
C1
B2/C1
C1
B2
B2+/C1
B2
B2+/C1
B2
B2+/C1
B2
B2+
B1
B1/B1+
AbiBac-Sektion mit Abiturprüfung
C1
C1
C1
Italienische Sektion mit Abiturprüfung
C1
Jahrgangsstufe bzw. Ausbildungsabschnitt
Fs/Its/PlnS/Rus/Sps/TsS
TRS
Chis
Chip
Rup
5
--
--
--
--
--
6
--
--
--
--
--
7
--
--
--
--
--
8
--
--
--
--
--
9
--
--
--
--
--
10
--
--
11
A2
A1/A2
A1
12/1, 12/2
A2+/B1
A2+
A1/A2
A1
A1
13/1, 13/2
B1
B1
A2/A2+
A1+
A2
Für die Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums gilt folgende Tabelle:
Jahrgangsstufe bzw. Ausbildungsabschnitt
E1
E2
F1
F2
F/It/Sp3
Ru3
Chi3
5
A1
--
A1
--
--
--
6
A1+
A1
A1+
A1
--
--
7
A2
A2
A2
A2
--
--
8
A2+
A2+
A2+
A2+
A2
A2
A1
9
B1
B1
B1
B1
A2+
A2+
A1+/A2
10
B1+
B1+
B1+
B1+
B1/B1+
B1/B1+
A2/A2+
11/1, 11/2
B2
B2
B1+/B2
B1+/B2
B1+/B2
B1+/B2
A2+/B1
12/1, 12/2
B2+/C1
B2+/C1
B2/C1
B2/C1
B2/C1
B2/C1
B1/B1+
AbiBac-Sektion mit Abiturprüfung
C1
C1
C1
Italienische Sektion mit Abiturprüfung
C1
Jahrgangsstufe bzw. Ausbildungsabschnitt
Fs /Its/PlnS/Rus/Sps/TsS
NGrS /TRS
Chis /JapS
Chip
Rup
5
--
--
--
--
--
6
--
--
--
--
--
7
--
--
--
--
--
8
--
--
--
--
--
9
--
--
--
--
--
10
A2
A1/A2
A1
--
--
11/1, 11/2
A2+/B1
A2+
A1/A2
A1
A1
12/1, 12/2
B1/B1+
B1
A2/A2+
A1+
A2

7.  

Beim Jahreszeugnis der jeweils betreffenden Jahrgangsstufe ist unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen:
(Bei den im Folgenden mit * gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten ist jeweils ausschließlich das Zutreffende zu übernehmen.)

7.1  

Soweit die Voraussetzungen zur Erlangung des Kleinen Latinums (gesicherte Kenntnisse in Latein) oder des Latinums und/oder des Graecums vorliegen, im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe, in der die Voraussetzungen erfüllt sind:
„Dieses Zeugnis schließt das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein) ein.“*
„Dieses Zeugnis schließt das Latinum – das Graecum – das Latinum und das Graecum* gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005 ein.“*

7.2  

Im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9:
Bei mindestens Note ausreichend in den modernen Fremdsprachen:
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

7.3  

In den Jahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 10 und 11 im neunjährigen Gymnasium:
Bei mindestens Note ausreichend in den modernen Fremdsprachen:
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch *:
Japanisch*:
Neugriechisch*:
Polnisch*:
Tschechisch*:
Türkisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

7.4  

Für das Zeugnis der Einführungsklasse gelten die Regelungen zum Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 entsprechend. Die Zeile „Projekt-Seminar zur beruflichen Orientierung im Leitfach ...“ ist zu löschen.

8.  

Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife einschließlich desjenigen für andere Bewerberinnen und Bewerber ist insbesondere Folgendes einzufügen:
(Bei den im Folgenden mit * gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten ist jeweils ausschließlich das Zutreffende zu übernehmen.)

8.1  

Für Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Gymnasiums für den gemeinsamen Kurs Geschichte + Sozialkunde unter Punkt I. (Anlage 7) die jeweiligen Einzelnoten im Fach Geschichte und im Fach Sozialkunde.
Dies gilt für die Ausbildungsabschnittszeugnisse (Anlagen 5 und 6) entsprechend.
Unter Punkt II. (Anlage 7) bzw. unter Punkt I. (Anlage 8), soweit der gemeinsame Kurs Geschichte + Sozialkunde als Abiturprüfungsfach gewählt wurde, die jeweiligen Einzelnoten im Fach Geschichte und im Fach Sozialkunde.

8.2  

Für die modernen Fremdsprachen unter Punkt IV.1 (Anlage 7) in die Klammer die erreichte Niveaustufe nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen gemäß Nr. 6.
Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Nr. 6 unter Punkt II. am Ende (Anlage 8):
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch*:
Chinesisch*:
Japanisch*:
Neugriechisch*:
Polnisch*:
Tschechisch*:
Türkisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

8.3  

Für das Latinum und das Graecum, falls das Latinum nicht erreicht wurde, für das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein), wenn die Voraussetzungen nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorlagen, unter Punkt IV.1 am Ende (Anlage 7) bzw. unter Punkt II. am Ende (Anlage 8):
„Dieses Zeugnis schließt das Latinum – das Graecum – das Latinum und das Graecum* gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005 ein.“*
„Dieses Zeugnis schließt das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein) ein.“*

8.4  

Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs AbiBac ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen: Im Einklang mit dem Abkommen vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik wurde mit diesem Zeugnis gleichzeitig das französische Baccalauréat erworben.

8.5  

Nach erfolgreichem Abschluss der italienischen Sektion ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen: „Der Abschluss der italienischen Sektion verleiht die Berechtigung, ein Studium an einer italienischen Hochschule ohne vorherige Sprachprüfung aufzunehmen.“

9.  

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. April 2008 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 3. Mai 2013 (KWMBl. S. 217) geändert worden ist, außer Kraft.

Herbert Püls
Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis:

Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufen 5 bis 10
Jahreszeugnis für die Jahrgangsstufe 11
Zwischenzeugnis
Bescheinigung
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 11/__
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 12/1
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerber