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Aufgaben der Fachberater in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Januar 2005, Az. VI.2 - O 5125 - 6.130 190

(KWMBl. I S. 79)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufgaben der Fachberater in Katholischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 5. Januar 2005 (KWMBl. I S. 79), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 72) geändert worden ist

Im Einvernehmen mit dem Katholischen Schulkommissariat in Bayern werden mit Wirkung vom 5. Januar 2005 die Aufgaben der Fachberater für Katholische Religionslehre an den Gymnasien wie folgt festgelegt:

1.  

Die Fachberater besuchen im Auftrag des Katholischen Schulkommissariats in Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Katholischer Religionslehre. Sie haben dabei auf die Stoffwahl und die Lehrweise der Lehrkräfte zu achten und geben ihnen Anregungen.

1.1   Unterrichtsbesuche mit qualifizierendem Charakter

Dazu gehören Besichtigungen zur Feststellung der Eignung von Lehrkräften ohne Prüfung für das Lehramt an Gymnasien für den Dienst als hauptberufliche Lehrkräfte am Gymnasium und Besichtigungen aus besonderem Anlass. Sie finden grundsätzlich unangekündigt statt. Über jede Besichtigung legen die Fachberater dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Bericht vor.

1.2   Unterrichtsbesuche mit beratendem Charakter

Zu den Aufgaben der Fachberater gehört auch die Betreuung der Lehrkräfte, die nach dem Referendariat eine Anstellung im Staatsdienst erhalten haben. Im Rahmen der RLFB begleiten sie unterstützend die Tätigkeit der Religionslehrkräfte in den ersten Dienstjahren. Ferner stehen sie außerhalb der dienstlichen Beurteilung für Unterrichtsbesuche zur Verfügung, geben dabei Anregungen und beraten in Fragen der Unterrichtsgestaltung. Die Erkenntnisse aus diesen Unterrichtsbesuchen finden keine Verwendung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung. Über diese Unterrichtsbesichtigungen legen die Fachberater dem Schulkommissariat und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen jährlichen Sammelbericht vor.

2.  

Auf Antrag geben die Fachberater Schulleitern, Fachbetreuern und Fachschaften Hilfestellung bei Fragen des Katholischen Religionsunterrichts.

3.  

Die Fachberater stehen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus für besondere Aufgaben zur Verfügung und unterstützen die Arbeit des Fachreferenten für Katholische Religionslehre am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der Link-Ebene zu den Lehrplänen.

4.  

Sie bieten im Bedarfsfall in den einzelnen Regionen, für die sie zuständig sind, Fortbildungen für die Fachbetreuer im Fach Katholische Religionslehre an.

5.  

Die Fachberater unterstützen die regionalen Fortbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Schulbeauftragten der Diözesen und mit den Fachreferenten der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern, die für Katholische Religionslehre und Regionale Lehrerfortbildung zuständig sind, und informieren dabei die Lehrkräfte. Ferner halten sie Kontakt zu den Seminarlehrern des Faches Katholische Religionslehre und zu den Katholischen Fakultäten an den Universitäten.

6.  

Die Zuständigkeitsbereiche der Fachberater lauten:
Oberbayern, Schwaben:
StD Johann Forster,
Max-Planck-Gymnasium München
Unterfranken, Mittelfranken, Oberfranken:
StD Jürgen Herr
Otto-Hahn-Gymnasium Marktredwitz
Niederbayern, Oberpfalz:
StDin Christine Orth
Gymnasium Neutraubling

7.  

Die Bekanntmachung vom 18. August 1992 (KWMBl I S. 469), zuletzt geändert am 30. Juni 2000 (KWMBl I S. 205), wird aufgehoben.

Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin