Inhalt

Text gilt ab: 24.02.2024

1.  

Die Fachberater besuchen im Auftrag des Katholischen Schulkommissariats in Bayern und des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus den Unterricht in Katholischer Religionslehre. Sie haben dabei auf die Stoffwahl und die Lehrweise der Lehrkräfte zu achten und geben ihnen Anregungen.

1.1   Unterrichtsbesuche mit qualifizierendem Charakter

Dazu gehören Besichtigungen zur Feststellung der Eignung von Lehrkräften ohne Prüfung für das Lehramt an Gymnasien für den Dienst als hauptberufliche Lehrkräfte am Gymnasium und Besichtigungen aus besonderem Anlass. Sie finden grundsätzlich unangekündigt statt. Über jede Besichtigung legen die Fachberater dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Bericht vor.

1.2   Unterrichtsbesuche mit beratendem Charakter

Zu den Aufgaben der Fachberater gehört auch die Betreuung der Lehrkräfte, die nach dem Referendariat eine Anstellung im Staatsdienst erhalten haben. Im Rahmen der RLFB begleiten sie unterstützend die Tätigkeit der Religionslehrkräfte in den ersten Dienstjahren. Ferner stehen sie außerhalb der dienstlichen Beurteilung für Unterrichtsbesuche zur Verfügung, geben dabei Anregungen und beraten in Fragen der Unterrichtsgestaltung. Die Erkenntnisse aus diesen Unterrichtsbesuchen finden keine Verwendung im Rahmen der dienstlichen Beurteilung. Über diese Unterrichtsbesichtigungen legen die Fachberater dem Schulkommissariat und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen jährlichen Sammelbericht vor.