Inhalt

Text gilt ab: 07.02.1996

3.3 

Die Stützpunktschulen sollen sich anhand der langfristig feststehenden Volksfest- und Jahrmarktstermine bzw. vorweg bekannter Zirkustermine auf ihre besondere Betreuungsaufgabe für die Dauer des Aufenthalts der reisenden Schüler einstellen. Der Schulleiter benennt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt eine Lehrkraft, die sich um die Schüler während der Dauer ihres Aufenthalts kümmert und sie gegebenenfalls als Gruppe betreut. Mit dieser Aufgabe kann - soweit vorhanden - auch ein Förderlehrer oder ein Lehrer der Mobilen Reserve beauftragt werden.