Inhalt

Text gilt ab: 07.02.1996

2.2 

Der zuständige Klassenleiter hilft mit Unterstützung von Schulleiter und dem Lehrerkollegium dem von der Reise kommenden Schüler, Lerndefizite aufzuarbeiten. In besonderer Weise werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten die Lernmöglichkeiten und Lernprozesse für die kommende Reisezeit vorbereitet und das Lernen soweit möglich aus der Ferne begleitet.