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Text gilt ab: 07.02.1996

5.3 

Die Stammschule stellt nach Möglichkeit zu den vorgesehenen Terminen die Zeugnisse gemäß § 26 VSO aus. Das Zeugnis dokumentiert den Leistungsstand des Schülers und soll eine zusätzliche Motivation für den weiteren Schulbesuch bewirken.
6.
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