Inhalt

Text gilt ab: 07.02.1996

1.2 

Nach Verlassen der Grundschule wechselt der Schüler in die Hauptschule, in deren Schulsprengel der Winterstandort liegt.
Der Übertritt an eine andere Schulart unterliegt den Bestimmungen des § 5 VSO. Die zuständige Hauptschule bzw. die nach einem Übertritt besuchte Schule ist dann Stammschule.
2.
Stammschule