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Text gilt ab: 07.02.1996

5.1 

Grundlage der Leistungsbewertung sind die an der Stammschule erbrachten Leistungen und jene Lernfortschritte, die an den auf der Reise besuchten Schulen durch Eintragungen im Schultagebuch und gegebenenfalls ergänzende Informationen nachgewiesen werden.