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Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.07.2024
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Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. Juli 2021, Az. VII.3-BS4646.0/11/7

(BayMBl. Nr. 547)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund vom 13. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 547)

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1. Inhalte und Ziele

1Die Mittelschule ist ein fester und unentbehrlicher Bestandteil der Bildungslandschaft in Bayern und für Kommunen ein bedeutender Standortfaktor. 2Der Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ hat sich zum Ziel gesetzt, die vor zehn Jahren eingerichteten Mittelschulverbünde inhaltlich weiterzuentwickeln, um sowohl eine Stärkung der Verbünde als auch der im Verbund kooperierenden Einzelschulen zu erreichen. 3Angestrebt wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der Verbünde durch die Entwicklung passgenauer pädagogischer, organisatorischer und struktureller Konzepte. 4Im Schulversuch generierte Ansätze werden erprobt und ausgewertet, um erfolgversprechende Maßnahmen bayernweit zu ermöglichen bzw. zu implementieren.
5Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die
Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven, qualitätsvollen und auf die Region/das Einzugsgebiet abgestimmten Bildungsangebots der Mittelschule im jeweiligen Verbund;
Übernahme von Verantwortung durch und für den Verbund durch die Entwicklung von tragfähigen, effizienten und passgenauen Kooperationsformen;
Einrichtung schulübergreifender, handlungsfähiger und synergetischer Leitungsteams;
Unterstützung der Zielsetzung durch die Zusammenarbeit der Schulaufwandsträger der Verbundschulen;
Entwicklung zu einer Verbundgemeinschaft, die Verantwortung für das Bildungsangebot im Verbundsprengel übernimmt.
6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:
7Handlungsfeld Einzelschule:
Schaffung eines Konsenses im Hinblick auf das Zusammenwirken im Verbund;
Stärkung und Weiterentwicklung des Schulprofils durch Schwerpunktsetzungen;
Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen, externen Partnern vor Ort.
8Handlungsfeld Verbund:
partnerschaftliche Übernahme von gemeinsamer Verantwortung;
Bildung eines institutionalisierten, eng zusammenarbeitenden Leitungsteams;
Nutzung des eigenverantwortlichen Handlungsspielraums des Verbunds.
9Handlungsfeld Kooperation mit Sachaufwandsträgern:
Weiterentwicklung der Bildungsgemeinschaft in der Region durch Profilbildung und Kooperation;
aktive Zusammenarbeit in der Verbundversammlung.

2. Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

3. Modellverbünde

1Folgende Verbünde mit den dazugehörigen Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:
Schulverbund
Schulnamen
Schulnr.
Reg.-
bez.
Altötting-Neuötting
Weiß-Ferdl-Mittelschule, Altötting
2326
Obb.
Max-Fellermeier-Mittelschule, Neuötting
2344
Mittelschule Tüßling
2354
Südost, Giesing,
Harlaching, Ramersdorf
Mittelschule München, Ichostraße 2
2201
Obb.
Mittelschule München, Fromundstraße 5
2172
Mittelschule München, Cincinnatistraße 63
2135
Mittelschule München, Perlacher Straße 114
2231
Rosenheim 1
Mittelschule Rosenheim-Westerndorf
St. Peter
1202
Obb.
Mittelschule Rosenheim, Am Luitpoldpark
2125
Deggendorf-Metten
St.-Martin-Mittelschule Deggendorf
3577
Ndb.
Theodor-Heuss-Mittelschule Deggendorf
3579
Mittelschule Metten
3612
VierStädtedreieck
Mittelschule Pressath
4750
Opf.
Markus-Gottwalt-Mittelschule
Eschenbach i. d. Opf.
4729
Mittelschule Grafenwöhr
4736
Mitttelschule Kirchenthumbach
4739
Regnitztal
Mittelschule Hischaid
5610
Ofr.
Mittelschule Strullendorf
5632
Mittelschule Hallerndorf
5728
Eckersdorf/Hummeltal/Neudrossenfeld
Mittelschule Eckersdorf
5649
Ofr.
Mittelschule Hummeltal
5656
Friedrich-von-Ellrodt-Mittelschule Neudrossenfeld
5832
Schwabach Stadt und Land
Mittelschule Wendelstein
6945
Mfr.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach
6690
Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach
6691
Mittelschule Rednitzhembach
6931
Schweinfurt West
Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld
7884
Ufr.
Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck
7918
Bad Brückenau
Mittelschule Bad Brückenau
7646
Ufr.
Sinntalschule Wildflecken – Mittelschule
7685
Oy-Pfronten
Mittelschule Oy-Mittelberg
8956
Schw.
Mittelschule Pfronten
8852
Donau-Günz
Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg
8710
Schw.
Freiherr-von-Stain-Mittelschule Ichenhausen
8715
Mittelschule Leipheim
8724
Mittelschule Wasserburg
8735
2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellverbünde mit den dazugehörigen Schulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.
3Die teilnehmenden Modellverbünde erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 rechnerisch vier Anrechnungsstunden je Einzelschule im Verbund für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit, die vom Leitungsteam bedarfsgerecht auf die Verbundschulen verteilt werden.

4. Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch StarSV wird wissenschaftlich begleitet und beraten. 2Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.
3Den rechtlichen Rahmen des Schulversuchs StarSV bilden die Art. 81 bis 83 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Stefan Graf
Ministerialdirektor