Inhalt
4. Durchführung und Rahmen
1Der Schulversuch StarSV wird wissenschaftlich begleitet und beraten. 2Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.
3Den rechtlichen Rahmen des Schulversuchs StarSV bilden die Art. 81 bis 83 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).