Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011

4. Folgerungen für Erziehung und Unterricht in der Grundschule

4.1 

Gestaltung des Erstunterrichts
Auf das Ziel, Kontinuität in der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder zu sichern, ist auch der Lehrplan für die Grundschule angelegt, der die Orientierung am Kind in den Mittelpunkt stellt. Lehrer, denen durch die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten der Lebens- und Erfahrungsraum des Kindes im vorschulischen Alter vertraut ist, können die Vorgaben des Lehrplans gezielter umsetzen, indem sie z.B. im Erstunterricht an spielorientierte Lern- und Arbeitsformen des Kindergartens anknüpfen. Die besonderen Bedürfnisse der Schulanfänger werden unter anderem bei der Gestaltung des Klassenzimmers sowie durch Verwendung entsprechender Spiel- und Lernmaterialien sowie auch bereits erlernter Lieder, Gedichte und Spiele berücksichtigt.

4.2 

Fortbildung
Den Trägern von Fortbildung in Kindergarten und Schule wird empfohlen, in der Fortbildung Fragen der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule aufzugreifen und zu diesen Veranstaltungen die Pädagogen aus beiden Institutionen einzuladen. Anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Mitarbeiter in Kindertagesstätten im vorschulischen Bereich können nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt auch für Lehrer der Grundschule dienstlich anerkannt werden. Das Staatsministerium erkennt allgemein an, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen der Fortbildung dient und es sich insoweit um die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Fortbildungsveranstaltungen handelt. Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge richtet sich nach Art. 46 Abs. 5 BayBeamtVG.