Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011

3. Mögliche Maßnahmen der Zusammenarbeit

Vertreter der vorschulischen Einrichtungen und der Grundschule entscheiden gemeinsam über Formen ihrer Zusammenarbeit, wählen Kooperationsformen aus, die dem jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrag und den örtlichen Gegebenheiten entsprechen, und stimmen sich über organisatorische Maßnahmen sowie über didaktisch-methodische Vorgehensweisen ab.
Da die Erzieher aufgrund einer langfristigen und ganzheitlichen Beobachtung den Entwicklungsstand eines Kindes kennen, sind sie bei Fragen der Schulfähigkeit bzw. eines individuellen Förderbedarfs im Sinne einer Entscheidungshilfe zu hören, sofern die Personensorgeberechtigten zustimmen.
Mögliche Maßnahmen:

3.1 

Gemeinsame Konferenz
Vertreter der Schule (Schulleitung, Lehrer) und benachbarter vorschulischer Einrichtungen (Träger, Erzieher) treffen sich in regelmäßigen Abständen, um ihre Zusammenarbeit in grundlegenden Fragen abzustimmen.

3.2 

Gegenseitige Besuche von Erziehern und Lehrern
Das Verständnis für die Arbeitsweise der „pädagogischen Partnerinstitution" wird durch gegenseitige Besuche und Hospitation von Erziehern und Lehrern gefördert.

3.3 

Besuche der Kindergartenkinder in der Grundschule
Sehr bewährt haben sich Schulbesuche der zur Schulaufnahme anstehenden Kinder, um ihnen erste positive Eindrücke von Schule zu ermöglichen.

3.4 

Gemeinsame Projektarbeit
Zum gegenseitigen besseren Kennenlernen können in Schule und Kindergarten interessante Themen gemeinsam bearbeitet und gestaltet werden.