Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2011

2. Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule mit den Erziehungsberechtigten

Die Erziehungs- und Bildungsarbeit von Kindergarten und Schule schließt ein enges Zusammenwirken mit den Familien ein. Ein partnerschaftlicher Dialog der Pädagogen und Erziehungsberechtigten über Erziehungsziele und Erziehungsmethoden, über Verhaltensweisen der Kinder und mögliche Förderansätze dient der kontinuierlichen Entwicklung des Kindes. Erzieher und Lehrer sollen
die Erziehungsberechtigten gemeinsam informieren und beraten, z.B. in Elternabenden, die nach Möglichkeit auch gemeinsam gestaltet werden können, in Fragen der bevorstehenden Einschulung,
die Erziehungsberechtigten in Einzelgesprächen beraten,
Veranstaltungen gemeinsam gestalten, z.B. „Tag der offenen Tür", „Schnuppertag" oder Kontaktnachmittag an der Schule sowie Schulfeste, wodurch den Erziehungsberechtigten der zukünftigen Schulanfänger ein anschauliches Bild vom Erziehungs- und Bildungskonzept der Grundschule vermittelt wird,
Informationsveranstaltungen und persönliche Kontakte anbieten, um das Vertrauen der Erziehungsberechtigten in Kindergarten und Schule zu stärken.
Im Kindergarten bewährte Kooperationsformen mit den Erziehungsberechtigten erweisen sich gerade am Schulanfang als hilfreich und sollten nach Möglichkeit fortgeführt werden.