Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
1.
Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe bereitstellen zu können.