Inhalt

Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zweck der Förderung

Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt, um ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe bereitstellen zu können.