Text gilt ab: 04.05.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
1.
1.1
Mit der Zuwendung sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte zur Entlastung der Fach- und Ergänzungskräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen einzusetzen.
1.2
Mit der Zuwendung sollen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützt werden, ein bedarfsgerechtes und verlässliches Betreuungsangebot in der Kindertagespflege einschließlich Ersatzbetreuung anzubieten.