Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2018

4. Zeugnisanerkennung

Das Landesamt unterstützt das Staatsministerium als Zeugnisanerkennungsstelle bei der Zeugnisanerkennung und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

4.1 

Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der Hochschulreifen und Fachhochschulreifen in den nach den landesrechtlichen Bestimmungen der Zeugnisanerkennungsstelle zugewiesenen Fällen sowie nach § 4 Abs. 1 Satz 3, § 26 Abs. 3 Satz 7 und Anlage 2 Abs. 10 der Hochschulzulassungsverordnung und Mitwirkung bei der Feststellung der Gleichwertigkeit von im Inland außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Nachweisen der Hochschulreife und der Fachhochschulreife nach §§ 6, 8 und 24 der Qualifikationsverordnung,

4.2 

Anerkennung und Bewertung von außerbayerischen Bildungsnachweisen im Bereich der mittleren Schulabschlüsse und des erfolgreichen Mittel- oder Hauptschulabschlusses, soweit diese von der aufnehmenden Schule benötigt werden,

4.3 

Feststellung der Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zum Studienkolleg und

4.4 

Zulassung und Zuweisung von Spätaussiedlern zu den Sonderlehrgängen nach der Aussiedlerlehrgangs- und Prüfungsordnung.