Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2018

1. Zuständigkeit des Landesamts

1.1 

Das Bayerische Landesamt für Schule (Landesamt) ist zuständig
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Aufgaben im Bereich der Schulqualität, des Schulsports und der Zeugnisanerkennung sowie
nach anderen Vorschriften für Aufgaben, insbesondere im Bereich der Schulpersonalverwaltung, der Schulfinanzierung, der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Anerkennung bestimmter schulischer Berufsabschlüsse und Fortbildungsabschlüsse aus dem In- und Ausland sowie der Deutschen Demokratischen Republik.

1.2 

Am Landesamt besteht eine zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen.